Es ist jederzeit möglich eine freiwillige Veranlagung zu beantragen.
Dies ist dann sinnvoll, wenn mit einer Gutschrift gerechnet wird. Der Zeitraum für die Antragsveranlagung beträgt 5 Jahre.
Die Antragsveranlagung sollten Sie durchführen wenn Sie,
- Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen hatten.
- Unterhalt für Kinder bezahlen.
- in einem Dienstverhältnis stehen, wo lediglich Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
- Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag haben, dieser aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
- Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, diese aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
- Anspruch auf Mehrkinderzuschlag haben.
- unterschiedlich hohe Bezüge bzw. Dienstunterbrechungen hatten (Karenz, etc).