Antragsveranlagung2017-06-01T19:17:56+00:00

Es ist jederzeit möglich eine freiwillige Veranlagung zu beantragen.
Dies ist dann sinnvoll, wenn mit einer Gutschrift gerechnet wird. Der Zeitraum für die Antragsveranlagung beträgt 5 Jahre.

Die Antragsveranlagung sollten Sie durchführen wenn Sie,

  • Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen hatten.
  • Unterhalt für Kinder bezahlen.
  • in einem Dienstverhältnis stehen, wo lediglich Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
  • Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag haben, dieser aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
  • Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, diese aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
  • Anspruch auf Mehrkinderzuschlag haben.
  • unterschiedlich hohe Bezüge bzw. Dienstunterbrechungen hatten (Karenz, etc).