Bilanzbuchhaltung2019-02-18T14:15:42+00:00
Bilanzbuchhaltung

Ihre Vorteile

  1. Kostenloses Erstgespräch
  2. Wechseln leicht gemacht! Ich betreue kostenlos die gesamte Abwicklung Ihrer Datenübernahme. Sie brauchen Sich um nichts zu kümmern.
  3. Höchste Qualität durch das „4 Augenprinzip“
  4. Rundumbetreuung durch Zusammenarbeit  mit Experten aus verschiedenen Bereichen.
  5. Individuelle, flexible Betreuung
  6. Telefonauskünfte inklusive
  7. Zinsfreie monatliche Ratenzahlung möglich.
  8. Keine versteckten Zusatzkosten, unsere individuelle Vereinbarung ist als Fixpreis zu verstehen.
  9. Auf Wunsch In House Buchhaltung.

Ich übernehme gerne die Organisation Ihrer Buchhaltung. Sie brauchen sich um die, für viele oft lästig empfundene, Arbeit nicht zu kümmern.  Ihnen bleibt somit mehr Zeit für Ihr Geschäft.  Wenn Sie gerne Ihre Unterlagen selbst verwalten möchten, nur nicht wissen wie, helfe ich Ihnen gerne dabei die optimale Belegorganisation selbständig in Ihrem Betrieb umzusätzen.

       Meine Leistungen:

  • Belegorganisation
  • Erfassung Ihrer Belege im EDV Programm
  • Beratung Belegorganisation
  • Auswertungen Ihrer Daten, wie Saldenliste, Erfolgsrechnung, offene Postenliste, Mahnwesen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Zusammenfassenden Meldung
  • Übermittlung der UVA sowie ZM an das Finanzamt
  • Rückzahlungsanträge von Guthaben beim Finanzamt
  • Beratung in allen angeführten Bereichen
  • uvm.

Sie erhalten monatlich alle wichtigen Auswertungen, somit können Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens genau verfolgen und auf Veränderungen optimal reagieren.

Durch das „ 4 Augen Prinzip“, garantiere ich Ihnen höchste Qualität.

Gerne erfasse ich für Sie Ihre Belege und erstelle im Anschluss Ihren Jahresabschluss oder Sie, falls gewünscht, führen eigenständig Ihre  Aufzeichnungen und ich erstelle anhand Ihrer Daten  einmal jährlich Ihren Jahresabschluss. Ich berate Sie und helfe Ihnen dabei Ihre Aufzeichnungen richtig und unabhängig zu erfassen.

Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater des Vertrauens zusammen.

Sofern keine Buchführungspflicht besteht, können Sie bis zu einem Umsatz von € 700.000,00 Ihre Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen und Ausgabenrechnung führen. Dies bedeutet, dass Sie alle Ihre Einnahmen sowie Ausgaben nach dem Zahlungsprinzip erfassen und somit Ihren Jahresgewinn ermitteln. Die Daten können entweder in einem Buchhaltungsprogramm oder auch im Excel erstellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können bei kleinen bis mittleren Betrieben die Betriebsausgaben teilweise pauschal abgesetzt werden. (Basispauschalierung, Branchenpauschalierung)

Meine Leistungen:

  • Erstellung Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Führung Ihres Anlageverzeichnisses
  • Wareneingangsbuch
  • Beratung in allen Bereichen

In nachstehenden Fällen ist eine Bilanz zu erstellen:

  1. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, etc) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KG).
  2. Unternehmer, die den Schwellenwert von mehr als € 700 000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr überschreiten.
  3. Der Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird.

Meine Leistungen:
(innerhalb des Berechtigungsumfanges nach dem Bilanzbuchhaltergesetz)

  • Erstellung der Bilanz
    (Bilanzsumme 4,84 Mill. Euro, Umsatzerlöse 9,68 Mill. Euro, Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer)
  • Erstellung der Gewinn und Verlustrechnung
  • Führung der Anlagenbuchhaltung
  • Anhang

Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberter des Vertrauens zusammen.

Pflichtveranlagung

Wenn Ihr Jahreseinkommen mehr als € 12.000 betragen hat, besteht die Pflicht zur Veranlagen, wenn

  • Sie weitere Einkünfte im Veranlagungsjahr erzielt haben und diese € 730,00 überschritten haben.
  • das Pendlerpauschele oder der Kinderbetreuungszuschuss falsch oder zu unrecht bezogen wurde und Sie Ihre Meldepflicht nicht nachgekommen sind.
  • Sie im Kalenderjahr gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben.
  • der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde.

Antragsveranlagung

Es ist jederzeit möglich eine freiwillige Veranlagung zu beantragen.
Dies ist dann sinnvoll, wenn mit einer Gutschrift gerechnet wird. Der Zeitraum für die Antragsveranlagung beträgt 5 Jahre.

Die Antragsveranlagung sollten Sie durchführen, wenn Sie

  • Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen hatten.
  • Unterhalt für Kinder bezahlen.
  • in einem Dienstverhältnis stehen, wo lediglich Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
  • Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag haben, dieser aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
  • Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, diese aber nicht von Ihrem Dienstgeber berücksichtig wurde.
  • Anspruch auf Mehrkinderzuschlag haben.
  • unterschiedlich hohe Bezüge bzw. Dienstunterbrechungen hatten (Karenz, etc).

Aufgrund der sehr komplexen und raschen rechtlichen Änderungen im Bereich der  Lohnverrechnung, werden sämtliche Leistungen vom Personalbüro Szuchar durchgeführt. Das Personalbüro Szuchar hat sich auf  Lohnverrechnung spezialisiert, ist Experte auf diesem Gebiet und gewährleistet höchste fachliche Qualität.

Leistungen:

  • Anmeldung von DN bei der GKK
  • Abmeldungen von DN bei der GKK
  • Monatliche Abrechnung der Dienstnehmer
  • Übermittlung der Monatlichen Lohn/Gehaltsabrechnungen
  • Verwaltung der Urlaube, Krankenstände
  • uvm.