Wenn Ihr Jahreseinkommen mehr als € 12.000 betragen hat, besteht die Pflicht zur Veranlagen, wenn
- Sie weitere Einkünfte im Veranlagungsjahr erzielt haben und diese € 730,00 überschritten haben
- das Pendlerpauschele oder der Kinderbetreuungszuschuss falsch oder zu unrecht bezogen wurde und Sie Ihre Meldepflicht nicht nachgekommen sind.
- Sie im Kalenderjahr gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben.
- der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde.