Pflichtveranlagung2017-06-01T19:17:27+00:00

Wenn Ihr Jahreseinkommen mehr als € 12.000 betragen hat, besteht die Pflicht zur Veranlagen, wenn

  • Sie weitere Einkünfte im Veranlagungsjahr erzielt haben und diese € 730,00 überschritten haben
  • das Pendlerpauschele oder der Kinderbetreuungszuschuss falsch oder zu unrecht bezogen wurde und Sie Ihre Meldepflicht nicht nachgekommen sind.
  • Sie im Kalenderjahr gleichzeitig mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben.
  • der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde.