Einnahmen-Ausgaben-Rechnung2017-06-11T07:00:39+00:00

Sofern keine Buchführungspflicht besteht, können Sie bis zu einem Umsatz von € 700.000,00 Ihre Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen und Ausgabenrechnung führen. Dies bedeutet, dass Sie alle Ihre Einnahmen sowie Ausgaben nach dem Zahlungsprinzip erfassen und somit Ihren Jahresgewinn ermitteln. Die Daten können entweder in einem Buchhaltungsprogramm oder auch im Excel erstellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können bei kleinen bis mittleren Betrieben die Betriebsausgaben teilweise pauschal abgesetzt werden. (Basispauschalierung, Branchenpauschalierung)

Meine Leistungen:

  • Erstellung Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Führung Ihres Anlageverzeichnisses
  • Wareneingangsbuch
  • Beratung in allen Bereichen