Bilanz2017-06-11T06:46:44+00:00

In nachstehenden Fällen ist eine Bilanz zu erstellen:

  1. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, etc) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KG).
  2. Unternehmer, die den Schwellenwert von mehr als € 700 000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr überschreiten.
  3. Der Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird.

Meine Leistungen:
(innerhalb des Berechtigungsumfanges nach dem Bilanzbuchhaltergesetz)

  • Erstellung der Bilanz
    (Bilanzsumme 4,84 Mill. Euro, Umsatzerlöse 9,68 Mill. Euro, Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer)
  • Erstellung der Gewinn und Verlustrechnung
  • Führung der Anlagenbuchhaltung
  • Anhang

Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberter des Vertrauens zusammen.