In nachstehenden Fällen ist eine Bilanz zu erstellen:
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, etc) und unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KG).
- Unternehmer, die den Schwellenwert von mehr als € 700 000 Euro Umsatzerlöse im Geschäftsjahr überschreiten.
- Der Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird.
Meine Leistungen:
(innerhalb des Berechtigungsumfanges nach dem Bilanzbuchhaltergesetz)
- Erstellung der Bilanz
(Bilanzsumme 4,84 Mill. Euro, Umsatzerlöse 9,68 Mill. Euro, Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer) - Erstellung der Gewinn und Verlustrechnung
- Führung der Anlagenbuchhaltung
- Anhang
Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberter des Vertrauens zusammen.